SoSe 2017 - 19223111: BMS-Fridays


Mutterschutzbogen H

Generelle1 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz vom 23.05.2017 und anderen Rechtsvorschriften in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Fassung H für die Teilnahme studierender stillender Mütter an Lehrveranstaltungen von Fachbereichen ohne veterinärmedizinische, naturwissenschaftliche oder technische Tätigkeiten.

Mögliche Gefährdungsfaktoren

Liegen folgende Gefährdungsfaktoren (bereits vor evtl. ergriffenen Maßnahmen) vor?

Ja
Nein

A. Veranstaltungszeit

1. Abends zwischen 20 und 22 Uhr3
2. Nachts zwischen 22 und 6 Uhr
3. Sonn- und feiertags3

B. Bemerkungen und ggf. weitere Gefährdungsfaktoren

Ja

C. Ergebnis der Beurteilung

1. Stillende Mütter sind keiner Gefährdung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Es sind keine weiteren Maßnahmen für eine Stillzeit erforderlich.
2. Eine Gefährdung liegt vor oder ist nicht mit Sicherheit auszuschließen.
(Dies ist der Fall, sobald eine Frage der Kapitel A – A mit „Ja“ beantwortet wurde bzw. sich eine Gefährdung unter B ergibt.)
Im Falle einer Stillzeit sind umgehend geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

D. Maßnahmen für eine Stillzeit6

1. Keine Maßnahmen notwendig, da keine Gefährdungen vorliegen (s. C.1)

2. Durch die stillende Mutter zu erfüllende Voraussetzungen:5

3. Änderung der Arbeitsbedingungen:6

4. Alternative Lehrveranstaltung:7
5. Stillende Mütter können an der Lehrveranstaltung nicht ohne Gefährdung teilnehmen.

E. Pflichten

1. Stillende Mütter werden für die zum Stillen erforderliche Zeit freigestellt.
2. Stillende Mütter sowie die übrigen Teilnehmer werden zu Veranstaltungsbeginn über das Ergebnis der Beurteilung und den Bedarf an Schutzmaßnahmen unterrichtet.

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