SoSe 2025 - 24300604: S/PC1 - Synoptische Meteorologie (Ninjo)


Mutterschutzbogen G

Generelle1 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz vom 23.05.2017 und anderen Rechtsvorschriften in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Fassung G für die Teilnahme studierender stillender Mütter an Lehrveranstaltungen von Fachbereichen mit veterinärmedizinischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Tätigkeiten.

Mögliche Gefährdungsfaktoren

Liegen folgende Gefährdungsfaktoren (bereits vor evtl. ergriffenen Maßnahmen) vor?

Ja
Nein

A. Gefahrstoffe

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Befinden sich im Arbeitsumfeld der stillenden Mutter Stoffe mit einer Wirkung auf oder über die Laktation mit dem Gefahrenhinweis:
H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
2. Befinden sich im Arbeitsumfeld der stillenden Mutter Blei oder Bleiderivate?
3. Arbeitet die stillende Mutter selbst mit diesen Gefahrstoffen?
4. Ist die stillende Mutter diesen Gefahrstoffen ausgesetzt z. B. dadurch, dass andere Personen im gleichen Arbeitsraum mit diesen Gefahrstoffen arbeiten?

B. Biostoffe

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können (z. B. Gewebe, Blut, Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen)
2. Exposition gegenüber Erregern der Risikogruppen 2 und 33, wenn die Erkrankung und/oder Therapie gefährlich für die stillende Mutter und/oder ihr Kind) sein kann
3. Exposition gegenüber Erregern der Risikogruppe 44
4. Wenn Punkt 2 oder 3 gegeben sind, geben Sie bitte den/die Erreger an, falls eingrenzbar:

C. Physikalische Einwirkungen

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Ionisierende Strahlung5
- Tätigkeit im Kontrollbereich
- sonstige Tätigkeiten
2. Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
3. Nicht ionisierende Strahlung
- Kernspintomographie
- sonstige extreme elektromagnetische Felder

D. Veranstaltungszeit

1. Abends zwischen 20 und 22 Uhr6
2. Nachts zwischen 22 und 6 Uhr
3. Sonn- und feiertags6

E. Bemerkungen und ggf. weitere Gefährdungsfaktoren

F. Ergebnis der Beurteilung

1. Stillende Mütter sind keiner Gefährdung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Es sind keine weiteren Maßnahmen für eine Stillzeit erforderlich.
2. Eine Gefährdung liegt vor oder ist nicht mit Sicherheit auszuschließen.
(Dies ist der Fall, sobald eine Frage der Kapitel A – A mit „Ja“ beantwortet wurde bzw. sich eine Gefährdung unter B ergibt.)
Im Falle einer Stillzeit sind umgehend geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

G. Maßnahmen für eine Stillzeit7

1. Keine Maßnahmen notwendig, da keine Gefährdungen vorliegen (s. C.1)

2. Durch die stillende Mutter zu erfüllende Voraussetzungen:8

3. Änderung der Arbeitsbedingungen:9

4. Alternative Lehrveranstaltung:10
5. Stillende Mütter können an der Lehrveranstaltung nicht ohne Gefährdung teilnehmen.

H. Pflichten

1. Stillende Mütter werden für die zum Stillen erforderliche Zeit freigestellt.
2. Stillende Mütter sowie die übrigen Teilnehmer werden zu Veranstaltungsbeginn über das Ergebnis der Beurteilung und den Bedarf an Schutzmaßnahmen unterrichtet.

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