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Mutterschutzbogen E

Generelle1 Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz vom 23.05.2017 und anderen Rechtsvorschriften in Verbindung mit § 5 Arbeitsschutzgesetz.

Fassung E für die Teilnahme studierender werdender Mütter an Lehrveranstaltungen von Fachbereichen mit veterinärmedizinischen, naturwissenschaftlichen oder technischen Tätigkeiten.

Mögliche Gefährdungsfaktoren

Liegen folgende Gefährdungsfaktoren (bereits vor evtl. ergriffenen Maßnahmen) vor?

Ja
Nein

A. Gefahrstoffe

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Stoffe mit einer der folgenden Einstufungen nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008? 3
a) karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 1A/1B mit den Gefahrenhinweisen:
H340: Kann genetische Defekte verursachen
H350, H350i: Kann (beim Einatmen) Krebs erzeugen
H360, H360D, H360FD, H360Df: Kann das Kind im Mutterleib schädigen
b) karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch der Kategorie 2 mit den Gefahrenhinweisen:
H341: Kann vermutlich genetische Defekte verursachen
H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen
H360Fd, H361, H361d, H361fd: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
c) Wirkung auf oder über die Laktation mit dem Gefahrenhinweis:
H362: Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen
d) Spezifisch zielorgantoxisch nach einmaliger Exposition der Kategorie 1 mit den Gefahrenhinweisen:
H370: Schädigt die Organe
H371: Kann die Organe schädigen
e) Akut toxisch der Kategorie 1, 2 oder 3 mit den Gefahrenhinweisen:
H300, H310, H330: Lebensgefahr bei Verschlucken/Hautkontakt/Einatmen
H301, H311, H331: Giftig bei Verschlucken/Hautkontakt/Einatmen
2. Befinden sich im Arbeitsumfeld der werdenden Mutter Blei oder Bleiderivate?
3. Arbeitet die werdende Mutter selbst mit diesen Gefahrstoffen?
4. Ist die werdende Mutter diesen Gefahrstoffen ausgesetzt z. B. dadurch, dass andere Personen im gleichen Arbeitsraum mit diesen Gefahrstoffen arbeiten?

B. Biostoffe

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können (z. B. Gewebe, Blut, Körperflüssigkeiten und -ausscheidungen)
2. Exposition gegenüber Erregern der Risikogruppen 2 und 34, wenn die Erkrankung und/oder Therapie gefährlich für die werdende Mutter und/oder ihr Kind sein kann5
3. Exposition gegenüber Erregern der Risikogruppe 44, Röteln-Virus oder Toxoplasma
4. Wenn Punkt 2 oder 3 gegeben sind, geben Sie bitte den/die Erreger an, falls eingrenzbar:6

C. Physikalische Einwirkungen

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Ionisierende Strahlung7
- Tätigkeit im Kontrollbereich
- sonstige Tätigkeiten
2. Genehmigungspflichtiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
3. Nicht ionisierende Strahlung
- Kernspintomographie
- sonstige extreme elektromagnetische Felder
4. Stöße, Vibrationen und Erschütterungen8
5. Lärm mit einem Tages-Expositionspegel (LEX,8h) > 80 dB(A)8 (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Geräusche
6. Hitze
7. Kälte
8. Nässe

D. Körperliche Belastungen oder mechanische Einwirkungen

(Falls ja sind die Unterpunkte zu bearbeiten)

1. Heben, tragen, bewegen oder befördern von Lasten von Hand ohne mechanische Hilfsmittel oder mit mechanischen Hilfsmitteln bei entsprechender körperlicher Beanspruchung
- regelmäßig mehr als 5 kg
- gelegentlich mehr als 10 kg
2. Ständiges bewegungsarmes Stehen9
- länger als vier Stunden täglich
3. Häufig erhebliches Strecken oder Beugen, dauerndes Hocken oder sich gebückt halten oder sonstige Zwangshaltungen
4. Beschäftigung auf Beförderungsmitteln
- Fahrzeit mehr als vier Stunden täglich
5. Erhöhte Unfallgefahren, insbesondere Ausgleiten, Stürzen, Fallen
6. Schläge, Stöße und Tritte durch Tiere
7. Tätlichkeiten zu befürchten (z. B. Umgang mit psychiatrischem Patientenklientel)
8. Tragen von Schutzausrüstung, wenn dies eine Belastung darstellt
9. Erhöhung des Drucks im Bauchraum zu befürchten, insbesondere bei Tätigkeiten mit besonderer Fußbeanspruchung

E. Veranstaltungszeit

1. Abends zwischen 20 und 22 Uhr10
2. Nachts zwischen 22 und 6 Uhr
3. Sonn- und feiertags10

F. Bemerkungen und ggf. weitere Gefährdungsfaktoren

Ja

G. Ergebnis der Beurteilung

1. Werdende Mütter sind keiner Gefährdung nach mutterschutzrechtlichen Vorschriften ausgesetzt. Es sind keine weiteren Maßnahmen für eine Schwangerschaft erforderlich.
2. Eine Gefährdung liegt vor oder ist nicht mit Sicherheit auszuschließen.
(Dies ist der Fall, sobald eine Frage der Kapitel A – E mit „Ja“ beantwortet wurde bzw. sich eine Gefährdung unter F ergibt.)
Im Falle einer Schwangerschaft sind umgehend geeignete Maßnahmen zu veranlassen.

H. Maßnahmen bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft6

1. Keine Maßnahmen notwendig, da keine Gefährdungen vorliegen (s. C.1)

2. Durch die stillende Mutter zu erfüllende Voraussetzungen:

3. Änderung der Arbeitsbedingungen:

4. Alternative Lehrveranstaltung:
5. Werdende Mütter können an der Lehrveranstaltung nicht ohne Gefährdung teilnehmen.

I. Pflichten

1. Werdende Mütter haben die Gelegenheit, ihre Tätigkeit kurz zu unterbrechen und sich hinzusetzen oder hinzulegen und auszuruhen.
2. Werdende Mütter sowie die übrigen Teilnehmer werden zu Veranstaltungsbeginn über das Ergebnis der Beurteilung und den Bedarf an Schutzmaßnahmen unterrichtet.

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